Schiesspflicht 2024

Die Schiesspflicht muss bis 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein. Die möglichen Schiessdaten können den lokalen Publikationsorganen oder auch dem Internet entnommen werden.
2024 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig:

Schiesspflichtige Subalternoffiziere, Unteroffiziere und Angehörige der Mannschaft erfüllen im Jahr nach Absolvierung der Rekrutenschule bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht,
längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden, jährlich eine obligatorische Schiessübung (SVO-VBS, Art. 9 Abs. 
Armeeangehörige, welche 2024 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Schiesspflichtige Unteroffiziere und Angehörige der Mannschaft schiessen das obligatorische Programm 300 m mit ihrer persönlichen Waffe.
Die Übungen dürfen nur aus zwingenden Gründen mit der Waffe einer anderen Schützin oder eines anderen Schützen geschossen werden (SVO-VBS, Art. 20 Abs. 1).
Die Erfüllung der ausserdienstlichen Schiesspflicht im WK ist nicht gestattet.

Programm

  • 5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe A5
  • 5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe B4
  • 1 x 2 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
  • 1 x 3 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
  • 1 x 5 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
     

Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn:

  • mindestens 42 Punkte erreicht wurden und
  • höchstens 3 Nuller geschossen wurden.

Mitnehmen

Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:

  • Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten;
  • Dienstbüchlein;
  • Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis;
  • Amtlicher Ausweis;
  • Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug;
  • Persönlicher Gehörschutz.